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Declaration of accessibility

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.maintower.de/ veröffentlichten Website der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen.



Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen folgender Ausnahmen teilweise nicht mit den Anforderungen der EN 301 549 vereinbar (gemäß § 3 „Anzuwendende Standards“ der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 gilt diese europäische Norm als Richtlinie für die Barrierefreiheit von Webseiten):

1. Die verwendeten Texte auf der Website weisen nicht in allen Zuständen ausreichende Helligkeitskontraste auf.
2. Die verwendeten visuellen Informationen von informationstragenden Grafiken und grafischen Bedienelementen sowie deren Zustände auf der Website stellen teilweise keinen Kontrast von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben dar.
3. Bewegte oder automatisch aktualisierte Inhalte sind nicht alle anhaltbar.
4. Die Reihenfolge der Tastaturbedienung ist teilweise nicht schlüssig.
5. Bei Schriftvergrößerung auf 200% kommt es zu Überlappungen von Text, oder Inhalte werden abgeschnitten.
6. Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht durchgängig ausgezeichnet. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 auf der Grundlage einer BIK BITV-Selbstbewertung erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen wenden Sie sich an das Empfangsteam des MAIN TOWER: E-Mail: plattform@bv-maintower.de Telefon: +49 69 3650-4878.
Oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.